Versicherungsagentur Rolf Kischkat

Wie man auf Raten fürs Alter vorsorgen kann

Wie soll man am besten für`s Alter sparen? So lautet eine der meist gestellten Fragen von Anlegern, die sich - zu Recht - Sorgen um ihre gesetzliche Rente machen.
Den meisten Deutschen ist dabei das Sparen über monatliche Raten am wichtigsten, auch am bequemsten. Und dagegen ist grundsätzlich auch nichts einzuwenden: Mit regelmäßigen Sparraten lässt sich selbst aus kleinen Beträgen über die Zeit ein ordentliches Vermögen erwirtschaften.
Doch wie sollten die kleinen Sparbeträge am besten angelegt werden? Wichtig sind nicht nur die Renditen, sondern auch die Frage der Sicherheit und steuerliche Gesichtspunkte.


Grundsätzlich hat der Anleger die Wahl zwischen Banksparplänen, Bausparverträgen, Investmentfonds sowie Lebens- und Rentenversicherungen. Weniger gut geeignet für die langfristige Altersvorsorge sind renditeschwache Produkte wie Banksparpläne, deren Zinsertrag oberhalb des Zinsfreibetrages versteuert werden muss.

Schon wesentlich besser schneiden da Bausparverträge ab, die auch in der jetzigen Niedrigzinsphase vier Prozent Zinsen abwerfen und mit Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbau-prämie auf über 6 Prozent Rendite kommen. Und das garantiert, das bietet zur Zeit keine andere Anlageform.

Langfristig bieten Investmentfonds zwar auch diese Rendite-Erwartung, ist aber keinesfalls sicher, dass sie sich erfüllt. Allen diesen Anlageformen stehen aber zwei gravierende Nachteile gegenüber: In der Mehrzahl werden diese "Alters-Sparverträge" vorzeitig, nämlich spätestens bei Fälligkeit, für konsumtive Zwecke verwendet oder für finanzielle "Notfälle" zweckentfremdet. Solche Notfälle können beispielsweise nicht nur durch Arbeitslosigkeit, sondern durch Unfall oder Krankheit entstehen. Die komplette Auflösung des angesparten Vermögens ist dabei der schlimmste anzunehmendste Fall, die Einstellung der weiteren Zahlung der häufigste. Der angestrebte Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge geht daher komplett verloren.

Die einzige Absicherung gegen die Lebensrisiken Unfall, Krankheit und Kräfteverfall bieten Lebens- und Rentenversicherungen in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Der bestehende Vertrag wird dann im Versicherungsfall nicht nur beitragsfrei, die Versicherung übernimmt auch die weitere Beitragszahlung, sodaß das Versorgungsziel der zusätzlichen privaten Rente in jedem Fall erreicht wird. Diese Kombination ist inzwischen das wichtigste Versicherungsprodukt überhaupt, da alle, die nach 1960 geboren wurden, gesetzlich nicht mehr gegen das Risiko Berufsunfähigkeit versichert sind.

Lebens- und Rentenversicherungen sind steuerfrei, wenn sie noch im Jahr 2004 abgeschlossen werden, mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden und die Vertragslaufzeit 12 Jahre oder länger ist. Bei über 130 Lebensversicherungsgesellschaften ist die Wahl des richtigen Anbieters für den Laien nicht einfach. Allerdings unterscheiden sie sich deutlich in der Leistungsfähigkeit, d. h. die besten Anbieter haben in den vergangenen Jahren auch die höchsten Renditen für die Versicherten erwirtschaftet.

Die Hitliste mit den zugesicherten Überschussbeteiligungen für 2004 führen folgende fünf Versicherungsgesellschaften an:
Asstel 6 Prozent, Debeka 5,1 Prozent, Volkswohl Bund, Provinzial Rheinprovinz und WWK jeweils 5 Prozent.
Wer sich folglich für einen dieser Versicherer entscheidet, trifft mit Sicherheit keine falsche Entscheidung.

Als Richtschnur für eine optimale Altersvorsorge sollten daher folgende Schritte stehen:
Erstens: die Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit mit einer Lebens- oder Renten-Versicherung.
Das i-Tüpfelchen auf diese Vertragskombination ist die Verankerung als betriebliche Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung. So lassen sich gesparte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Beiträge für die private Vorsorge verwenden.

Zweitens: der Abschluß eines Bausparvertrages, wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt (wer lässt schon gerne geschenktes Geld liegen?).

Schon Auszubildende müssen früh für`s Alter sparen!

Und was ist mit der Riester-Rente? Im Prinzip gilt hier das Gleiche wie vorher schon beschrieben: Auch ein Riester-Vertrag kann im Notfall beitragsfrei gestellt oder sogar gekündigt werden. Bei einer Kündigung müssen dann sogar die vom Staat gezahlten Zuschüsse zurückgezahlt werden. Ohne Absicherung gegen Unfall oder Krankheit taugt sie jedoch nur als zusätzliche Altersansparung neben einer mit "sehr gut" bewerteten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Selbst Spezial-Versicherer - wie der Volkswohl Bund (Platz 2 bei(m) Finanztest 8/2003) - bieten die Kombination BU-Zusatzversicherung mit Riester-Rente nicht an.

Die Riester-Rente eignet sich nach dem Abschluß einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Lebens- oder Rentenversicherung hervorragend für Familien mit Kindern, da durch die Fördermittel Renditen bis zu 16 Prozent erreicht werden können, wie die Stiftung Warentest ermittelt hat. Singles oder Ehepaare sollten sich diese Art der privaten Altersvorsorge auch unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Wahlmöglichkeit genau überlegen; der Riester-Vertrag wird nur als monatliche Rente ausgezahlt und versteuert.

Jede andere Lebens- oder Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann man sich jedoch steuerfrei ganz oder teilweise auszahlen, ganz oder teilweise verrenten lassen.

Wofür Sie sich auch entscheiden, kündigen Sie Ihre Altersvorsorge-Verträge niemals! Behandeln Sie Ihr angespartes Kapital genau so wie Ihre gesetzlichen Rentenbeiträge, das Geld steht - egal für welchen Notfall auch immer - nicht zur Verfügung!!!

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