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2005-09-02 - Fatale Folgen bei falschen Angaben zur Laufleistung eines gestohlenen PKW
Falsche Angaben zur Laufleistung eines gestohlenen Fahrzeugs kosten grundsätzlich den Versicherungsschutz. Dies entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) mit Urteil vom 20. April 2005 (Az.: 5 U 506/04-55 – rechtskräftig).
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