Versicherungsagentur Rolf Kischkat

Rückenleiden verschwiegen - keine BU-Rente

Wer ein Rückenleiden verschweigt, dessen Berufsunfähigkeits-Versicherer darf den Vertrag auch viele Jahre dem Abschluss wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) hervor (Az.: 10 U 1649/02).

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Kunde auch solche körperlichen Beschwerden angeben, die von ihm als unerheblich eingeschätzt werden. Es sei allein Sache des Versicherers zu beurteilen, ob eine Erkrankung von Bedeutung sei oder nicht.

Rückenleiden verschwiegen
Im konkreten Fall hatte ein 24-jähriger Maurer ein Rückenleiden verschwiegen. Als er später Leistungen aus der Versicherung geltend machen wollte, ergab die Nachprüfung der ärztlichen Akten, dass er bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hatte. Der Versicherer kündigte daraufhin den Vertrag.
Dies wollte der Kunde nicht akzeptieren und zog vor Gericht - vergeblich. Das Gericht wies die Klage ab. Es sah den Vertragsrücktritt als berechtigt an. Die Koblenzer Richter ließen dabei insbesondere das Argument des Klägers nicht gelten, das Rückenleiden sei für seine Berufstätigkeit ohne Belang.

Folge: keine Berufsunfähigkeitsrente
Dies ist nicht der erste Fall vor dem OLG, bei dem Kunden nach verschwiegenen Leiden ohne Leistung blieben. In einem früheren Fall hatte ein Versicherter verschwiegen, dass er an chronischen Erkrankungen litt - unter anderem an einer Bauchspeicheldrüsen-Entzündung. Auch er ging bei der BU-Rente leer aus.

Vorerkrankungen und Arztbehandlungen zu verschweigen kostet nicht nur den kompletten Versicherungsschutz, auch über Jahre gezahlte Beiträge gehen verloren und können nicht zurückgefordert werden!

© Rolf Kischkat, empfohlene Versicherungen

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