Privat-Umweg kostet gesetzlichen Unfallschutz
Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Arbeit oder von da nach Hause aus privaten Gründen einen Umweg machen, riskieren laut Bundessozialgericht den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Schon kleine Abweichungen könnten den Versicherungsschutz aufheben (Az: B 2 U40/02 R).
Dieses Risiko kann durch eine private Unfallversicherung oder noch besser durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden.
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