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Panne oder Unfall: Auch Pannenhelfer müssen Warnblinklichter einschalten!

Autofahrer, die bei der Panne eines anderen Fahrzeuges Hilfe leisten, müssen an ihrem eigenen Wagen das Warnlicht einschalten. Das betont der Anwaltsverein unter Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Hildesheim (7S 124/0). Der Fall: Ein drittes Auto war auf den Wagen des Helfers aufgefahren.



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