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Auto beschädigt, Kind haftet: Eltern oder private Haftpflichtversicherung müssen zahlen

Auch wenn Kinder unter zehn Jahren seit August 2002 im Straßenverkehr als "schuldunfähig" angesehen werden, muss ein neunjähriger Junge, der mit seinem Fahrrad ein parkendes Auto beschädigt, für den Schaden aufkommen, da der PKW nicht aktiv am Straßenverkehr teilgenommen hat und deshalb keine Betriebsgefahr von ihm ausging. (Landgericht Koblenz, 14S 153/03). Da das Kind in diesem Alter in der Regel nicht zahlungsfähig ist, geht der Schadensersatzanspruch an die Eltern über, es sei denn, die Eltern übergeben die Schadensregulierung an ihre private Haftpflichtversicherung.



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