Versicherungsagentur Rolf Kischkat

Private Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich gilt: Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür in voller Höhe aufkommen. Das betrifft nicht nur das Brandloch auf dem Sofa durch herab gefallene Zigarettenasche, sondern auch Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kommen.

Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen. Ohne Versicherungsschutz kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Schon deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss. Sie gilt nur für den privaten Bereich und versichert Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.
Kommt es zu Schadenersatzansprüchen, prüft und zahlt der Versicherer nicht nur den Schaden, sondern schützt auch vor unberechtigten Forderungen. Bei einem Rechtsstreit, führt der Versicherer den Prozess und trägt dafür die Kosten. Der Geschädigte erhält, wenn eine beschädigte Sache nicht repariert werden kann oder eine Reparatur zu kostenaufwändig ist, nur Ersatz zum Zeitwert. Eine private Haftpflichtversicherung sollte nicht mehr als 100 Euro im Jahr kosten.

Was ist versichert?
Verursachen Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall, lassen Sie die teure Vase ihres Gastgebers fallen oder fängt Ihr Weihnachtsbaum Feuer und setzt auch die Wohnung des Nachbarn in Brand, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die im privaten Umfeld des Versicherten entstehen. Das betrifft vor allem Bereiche wie Freizeit, Sport, Nachbarschaft oder Familie. Neben Sach- und Vermögensschäden kommt die Haftpflichtversicherung auch für Kosten auf, wenn Personen verletzt werden.

Nicht versichert sind hingegen:

Es gibt allerdings Bereiche, wie zum Beispiel die Haftung für Haustiere, für die spezielle Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden müssen.

Wer ist versichert?
In der privaten Haftpflichtversicherung sind Familienangehörige automatisch mitversichert. Für unverheiratete volljährige Kinder gilt dies so lange, wie sie die Schulbank drücken oder sie sich in einer unmittelbar daran anschießenden Berufsausbildung befinden. Auch Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden. Doch Achtung: Dies muss der Versicherer schriftlich bestätigen!

Versicherungshöhe
Die Haftpflichtversicherung greift nicht nur bei Bagatellschäden, wie der zerbrochene Vase oder dem Rotweinfleck auf dem Sofabezug, sondern auch wenn Menschen zu Schaden kommen. Ein verursachter Unfall könnte zum Beispiel Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder auch eine Rentenzahlung zur Folge haben. Dies kann schnell bedeuten, dass die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreicht. In einem solchen Fall geht's an das Privatvermögen und zwar bis zur Pfändung. Deshalb sollte die Versicherungssumme lieber höher als niedriger sein und mindestens 2,5 Millionen Euro betragen.

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