Versicherungsagentur Rolf Kischkat

Die Versicherungsgesellschaft kündigt den Vertrag – wie kann man sich als Kunde wehren?

Wer hat es noch nicht von Freunden oder Bekannten gehört oder es selbst erfahren: Spätestens nach Meldung des zweiten Versicherungsschadens fordert der Versicherer eine Vertragsumstellung mit Selbstbeteiligung oder höherem Jahresbeitrag und droht bei Nichtannahme der schlechteren Versicherungsbedingungen mit einer Vertragskündigung bei einem weiteren Schaden. Dieses Recht der außerordentlichen Vertragskündigung haben im Schadenfall sowohl der Versicherungskunde als auch die Versicherungsgesellschaft.

Nach den heftigen und immer häufiger auftretenden Stürmen der letzten Monate betrifft dies vor allem Kunden von Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Da viele Kunden sich nur schwerlich davon überzeugen lassen ihren langjährigen „preiswerten“ Versicherungsschutz zugunsten eines wesentlich teureren Ersatzvertrages aufzugeben ist dies der „elegante“ Weg unrentable - und damit unerwünschte - Kunden loszuwerden.

Der Versicherungskunde steht aufgrund dieser Situation vor folgender Wahl:

- Akzeptieren einer Selbstbeteiligung bei künftigen Schäden
- Akzeptieren eines Ersatzvertrages mit deutlich höheren Beiträgen
- Wechsel der Versicherungsgesellschaft

Auf keinen Fall sollte es der Versicherungsnehmer auf eine Vertragskündigung durch die Versicherungsgesellschaft ankommen lassen. Denn dann muss er bei Antragstellung bei einem anderen Anbieter ankreuzen, dass der Vorversicherer vorzeitig gekündigt hat. Ist das der Fall hat der gekündigte Kunde kaum noch Chancen einen entsprechenden Vertragspartner zu finden.


So vermeiden Sie die unerwünschte Vertragskündigung:

Sofort Alternativen suchen:
Nach Regulierung eines Schadenfalles haben beide Seiten das Recht innerhalb von vier Wochen den Vertrag zu kündigen. In der Regel Zeit genug um sich einen anderen Anbieter zu suchen. Hat man den passenden neuen Versicherer gefunden kann man sofort und ohne längere Fristen kündigen und nahtlos zum neuen Vertragspartner wechseln empfiehlt der Versicherungsvermittler Rolf Kischkat.

Vertrag um ein Jahr verlängern:
Schaffen Sie es als Kunde nicht innerhalb der Vier-Wochenfrist den „eleganten“ Versicherer-Wechsel zu vollziehen, können Sie dem Angebot einer Selbstbeteiligung oder eines höheren Beitrages zustimmen. Bitte achten Sie darauf den neuen Vertrag nur für ein Versicherungsjahr zu verlängern, dann haben Sie genügend Zeit sich um eine Alternative zu bemühen und können mit dreimonatiger Kündigungsfrist das vermutlich bessere oder preiswertere Angebot der Konkurrenz annehmen.


© Rolf Kischkat, empfohlene Versicherungen

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