Versicherungsagentur Rolf Kischkat

Was versteht man unter Ausbildungsversicherung?

Die Ausbildungsversicherung ist nichts anderes als eine spezielle Form der Lebensversicherung. Sie tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer (in der Regel Vater oder Mutter des Kindes) unerwartet sterben. Die vereinbarte Versicherungssumme steht dann in jedem Fall zum vereinbarten Vertragsende (also meist auch zum voraussichtlichen Ausbildungsbeginn des Kindes)zur Verfügung, sodass die angestrebte berufliche Ausbildung des Kindes finanziell abgesichert ist. Im Versicherungsfall - also beim Tod des Versicherten - müssen keine Beiträge mehr entrichtet werden. Deshalb der Name Ausbildungsversicherung.

Großeltern bezahlen die Ausbildungsversicherung, geht das?
Wer kennt das nicht: Eltern von Kindern haben viele Ausgaben, da fällt der monatliche Sparbeitrag für eine Ausbildungsversicherung für ein oder zwei Kinder schon recht schwer, ganz besonders bei Allein-Erziehenden. Doch rettende Hilfe naht: Großeltern oder ein Pate möchten die Kosten übernehmen.
Und das funktioniert so: Versichert werden Vater oder Mutter des Kindes, mitversichert ist das Kind und Beitragszahler wird die dritte Person, und zwar je nach individueller Situation Oma, Opa, Onkel, Tante oder ein Pate.

Falls Sie Fragen dazu haben, ein Beratungsgespräch wünschen, wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvermittler Rolf Kischkat.

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